Steuerfreibetrag für Unternemen

Wichtig! Der Staat unterstütz Sie als Unternehmen bei der betriebliche Gesundheitsförderung!

Mit dem Jahressteurgesetz 2009 §3 Nr. 34 EStG sollen Präventionen und betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden.

Bisher waren Gesundheitsdienstleistungen des Arbeitsgebers nur dann Steuerfrei, wenn diese im "überwiegenden betrieblichen Eigeninteresse" waren.

Jetzt können vom Arbeitgeber bis zu 500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für Gesundheitsdienstleistungen gezahlt werden, wenn die Maßnahmen dabei hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderungen des §20 SGB V des Päventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Eine Überprüfung des eigenbetrieblichen Interesses entfällt.

Kurse (zum Beispiel: die Arbeitsplatzspezifische Rückenschule) die Arets-Ergonomie anbietet entsprechen die Anforderungen des §20 SGB V. Auch Kurse die in Zusammenarbeit mit Partnern angeboten werden entsprechen diese Anforderungen.

Allgemein gilt diese Befreung für 4 Handlungsfelder

- Bewegung (Rückenschule)

- Ernähung

- Stress

- Sucht.

Wir beraten Ihnen gerne über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen.